Familien-, Jugend- und sozialrechtliche Probleme

Meine Zusatzqualifikation als Master in counselling ermöglicht es mir, neben psychosozialen Aspekten in der Beratung auch rechtliche Fragen einzubeziehen oder zu berücksichtigen, da sie für die Lösung eines Problems nicht selten von zentraler Bedeutung sein können.

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen übernehme ich neben der persönlichen Begleitung von Konfliktteilnehmern oder deren Kindern das Erstellen von Stellungnahmen und kommuniziere bei Bedarf mit Rechtsanwälten, Vormündern, Verfahrenspflegern oder Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt.

Methoden und Setting in der psychosozialen Beratung machen es möglich, in unterschiedlichsten Konstellationen zu arbeiten. Dies erweist sich z. B. bei getrennten Eltern, die Probleme mit der Umgangsregelung haben als sehr hilfreich, da mit beiden Parteien kommuniziert werden kann, bestenfalls sogar gemeinsam. Ziel dabei ist die Belastung, denen  Kinder durch die Trennung ausgesetzt sind,  auf das mögliche Miminum zu reduzieren.

Auch Störungen in der Zusammenarbeit getrennter Eltern z. B. beim Thema Schule und Leistungsbewertung kann durch den Beratungsprozess abgebaut werden.

Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist für mich selbstverständlich.